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Samstag, 2. Juni 2012

Betreuungsgeld

 Für 2013 wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren von der Bundesregierung per Gesetz beschlossen, dem Kinderförderungsgesetz.  Ich frage mich, ob es Sache des Staates ist, Kinderbetreuung zu organisieren. Warum wird Kindererziehung vom Staat geregelt? Ist das nicht Sache der Eltern? Warum setzen Eltern Kinder in die Welt, wenn sie sie dann an den Staat bzw. eine staatliche Einrichtung abzutreten? Ich finde, das können die Eltern selber regeln, entweder in dem sie die von ihnen ja nun auch in die Welt gesetzten Kinder selbst betreuen oder indem sie die Betreuung organisieren (Tagesmütter) oder indem der Arbeitgeber dies organisiert, wenn es ihm wichtig ist. Wie gesagt, es geht um Kinder unter 3 Jahren.

Wenn der Staat eingreift, wird es bürokratisch. Muß es auch, weil es regelmäßig, berechenbar, einklagbar, organisiert, überprüfbar, rechtlich abgesichert sein muß. Der Staat muß schließlich Rechenschaft ablegen.

Also wird im Gesetz geregelt wie es mit Gebäuden, Erzieherinnen, Mindesqualifizierung, Rechtsanspruch und Finanzierung aussieht.

Nur: der Staat hat kein Geld und trickst deshalb jetzt herum. Umsetzen müssen das Gesetz die Städte und Gemeinden, die unterste Ebene des Staates. Wenn Eltern 2013 gegen das Gesetz klagen, weil sie einen Betreuungsplatz beanspruchen, aber ihnen kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, dann klagen sie gegen die Kommune. Die Kommunen aber warten auf kostendeckenden Zuschüsse durch den Bund, die sie nicht erhalten. Viele Kommunen, gerade in NRW, sind im Nothaushalt, auf deutsch gesagt, pleite. Sie überlegen, zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis, ob sie gegen das Gesetz klagen. "Wir haben das Gesetz nicht gemacht, sollen aber zahlen. Das ist nicht zumutbar.", sagt etwa der Bürgermeister von Rheinbach bei Bonn, Stefan Raetz.

Es fehlt es an Betreuungsplätzen und an ausgebildeten Erzieherinnen. Deshalb jetzt das 10-Punkte Programm von Ministerin Schröder, um zu retten, was zu retten ist.  Die Reaktionen darauf sind sehr skeptisch.

http://www.eltern-helfen-eltern.org/Bilderaktuell/MZ-Betreuungsgeld-290412.jpg


Für alle Eltern, die das Betreuungsangebot nicht wahrnehmen, wird angeboten, dass sie 150 Euro pro Monat und Kind bekommen, wenn sie das Kind selber betreuen. 

Kosten: etwa 1,2 Milliarden Euro.

Also zusammengefaßt:
Es wird ein Rechtsanspruch geschaffen, der finanziell nicht abgesichert ist. Für diejenigen, die diesen Rechtsanspruch nicht nutzen, wird eine Ersatzzahlung geleistet für etwas, was bisher selbstverständlich war und den Staat nichts gekostet hat: Kindererziehung.

Ich kann die Logik dabei nicht nach vollziehen.


Eine Erklärung, warum die Hartz IV-Empfängern das Betreuungsgeld logischerweise nicht bekommen und ein Kommentar aus der Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Hartz_IV 
"Gebt uns Zeit nicht Geld" und "Sie haben es so gewollt".


Und für meinen grünen Freunde, die jetzt gegen die "Herdprämie", das Betreuungsgeld,  wettern, zur Erinnerung:

Grünes Grundsatzprogramm von 1980

"1.5 Kinder
Die Mütter oder Väter, die sich aus erzieherischer Verantwortung überwiegend ihren Kindern widmen, gegebenenfalls unter Verzicht auf die Ausübung ihres Berufes, leisten eine Arbeit von größter gesellschaftlicher Bedeutung. Damit die spätere Entwicklung des Kindes ungestört verlaufen kann, sollte in den ersten Jahren möglichst kein Wechsel der Bezugspersonen stattfinden. Darum fordern wir entsprechende Angebote hauswirtschaftlicher und pädagogischer Ausbildung und ein Erziehungsgehalt. ...

Darum fordern wir:
- Entsprechende hauswirtschaftliche und pädagogische Ausbildung. - Ein Erziehungsgehalt für den Elternteil, der zugunsten eines Kleinkindes auf die Berufsausübung verzichtet."


 (Stefan)








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